Aktenzeichen IX ZR 69/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3TT24N5XLQF9MD9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.02.2013

Insolvenzbeschlag: Erstreckung auf Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung

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