Aktenzeichen W 8 E 21.1182

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RCN3NXMRLH9PPDKHK3

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VG Würzburg: Entscheidung vom 05.10.2021

Eilverfahren, Infektionsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache, zwölfjähriger Gymnasiast und dreizehnjährige Gymnasiastin, begehrter Selbsttest durch Speichelprobe in der Schule statt Nasenabstrich, Testmodalitäten am Gymnasium, von der Schule zur Verfügung gestellter und dort verwendeter Selbsttest, kein subjektiver Anspruch auf Verwendung eines anderen als den von der Schule verwendeten Selbsttest, kein freies Wahlrecht über die von der Schule zu verwendenden Selbsttests, Auslegung der Verordnungsregelung

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