Aktenzeichen 1 StR 88/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060418B1STR88.18.0
RCN:
RCN3NGTAQCG2J4W9RK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2018

Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages wegen einer aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellten Beweisbehauptung

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