Aktenzeichen 1 StR 378/13

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RCN3NCKUA4LM34MFCD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.08.2013

Unerlaubter Waffenbesitz: Objektive Grundlage der richterlichen Überzeugung bei Beweiswürdigung im Strafverfahren; Merkmal des Waffenbesitzes in Abgrenzung zum Waffenführen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

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