Aktenzeichen 2 BvR 989/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140701.2bvr098914
RCN:
RCN3MGKAPPWVMVJDFY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.07.2014

Nichtannahmebeschluss: Keine "Drittwirkung" einer Verletzung von §§ 243 Abs 4, 273 Abs 1a StPO (Pflicht zur Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

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