Aktenzeichen 1 StR 300/15

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RCN3K5BXYBZPJR6QPS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.08.2015

Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags über Indiz- oder Hilfstatsache wegen Bedeutungslosigkeit; Anforderungen an die Begründung

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