Aktenzeichen IV ZR 352/13

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RCN3JWC3AXL393DNWW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.09.2014

Lebensversicherung: Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Unabhängigkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages und der Unkündbarkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung

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