Aktenzeichen V ZB 166/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090217BVZB166.15.0
RCN:
RCN3JVYH8RKZXBRWH6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2017

Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Grundbuchfähigkeit einer società semplice italienischen Rechts mit Firmensitz in Italien; notwendige Ermittlung ausländischen Rechts durch das Beschwerdegericht

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