Aktenzeichen 2 BvL 4/05

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Bundesverfassungsgericht: 17.04.2008

Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftssteuergesetz (Steuerbefreiung von Zuwendungen an politische Parteien, nicht aber an kommunale Wählervereinigungen)

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