Aktenzeichen 1 StR 181/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:250619B1STR181.19.0
RCN:
RCN3G6ZRMRPRZSYEZE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.06.2019

Strafzumessung bei der unerlaubten Einfuhr von 98,70 Gramm Methamphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 79 %

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