Aktenzeichen 3 StR 526/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:291117B3STR526.17.0
RCN:
RCN3FA9EXVA8P6EBVL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2017

Strafverfahren: Sachverständigengutachten als ungeeignetes Beweismittel

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