Aktenzeichen VI ZR 113/09

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RCN3CUJ5WAH5WPMLKS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.08.2010

Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwaltstätigkeit bei außergerichtlicher Geltendmachung presserechtlicher Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüche als "dieselbe Angelegenheit"

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