Aktenzeichen VI ZR 135/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180220UVIZR135.19.0
RCN:
RCN3AWH8ACWHEB4MKX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.02.2020

Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des Honoraranspruchs für Kfz-Schadensgutachten bei unvollständiger Begleichung durch Schädiger

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