Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Tatverdacht - hier: Onlineversteigerung neuwertiger, teilweise originalverpackter Mobiltelefone in größerer Anzahl durch Privatperson begründet noch keinen Verdacht der Hehlerei <§ 259 StGB>
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