Aktenzeichen V ZR 41/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:070520BVZR41.19.0
RCN:
RCN39BVJ7W6546K6F5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.06.2021

Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen durch den Wohnungseigentümer nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes bei Beeinträchtigungen sowohl des räumlichen Bereichs seines Sondereigentums als auch des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Ausgleich in Geld

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.05.2020

Zulassung der Revision: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Schadensersatz statt Unterlassung

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