Aktenzeichen III ZR 358/14

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RCN38MAZT2M5KEXW7H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.08.2015

Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines Güteverfahrens bei Schadensersatzansprüchen aus Anlageberatung: Anforderungen an die erforderliche Individualisierung des Anspruchs im Güteantrag

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