Aktenzeichen I ZR 108/14

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RCN386K2SVT3HZ7YLY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.05.2015

Zulässigkeit der Revision: Beschwerdewert einer Verbandsklage wegen verbraucherschutzgesetzwidriger Bewerbung von Genussscheinen durch eine Bank im Internet

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