Verdienstausfallentschädigung, selbständige Einzelunternehmerin, deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich, Infektion mit SARS-CoV-2 in Österreich, von österreichischer Behörde nach österreichischen Recht angeordnete häusliche Absonderung, kein Tätigkeitsverbot bzw. keine Absonderung nach deutschem Infektionsschutzgesetz durch deutsche Behörde, fehlende Tatbestandsvoraussetzungen, keine relevante vorsorgliche Absonderung, keine Kausalität, Subsidiarität, keine Europarechtswidrigkeit, grundsätzlich bestehende Entschädigungsmöglichkeit nach österreichischem Recht
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