Aktenzeichen 26 W (pat) 522/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2021:260421B26Wpat522.19.0
RCN:
RCN37FSHAXHRSF5Q6H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 26.04.2021

Markenbeschwerdeverfahren – „LIQUID LOVE“ – keine Unterscheidungskraft für einen Teil der Waren und Dienstleistungen – Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für einen Teil der Dienstleistungen

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