Aktenzeichen 2 BvR 2047/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200914.2bvr204716
RCN:
RCN35VQEZ2PHKMP7XM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.09.2020

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig - Organstreit als spezieller Rechtsbehelf vorrangig - Beeinträchtigung der demokratischen Selbstbestimmung (Art 38 Abs 1 S 2 GG iVm Art 20, 79 GG) durch Stellungnahme des Bundestags zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nicht hinreichend substantiiert dargelegt

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