Aktenzeichen 2 StR 474/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:150818B2STR474.17.0
RCN:
RCN347LJ7EHDU3CQ4C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.08.2018

Rechtsbeugung und Aussageerpressung durch den Aufenthalt des Opfers in einer Gewahrsamszelle des Amtsgerichts

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