Aktenzeichen 2 BvR 1509/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111013.2bvr150911
RCN:
RCN33WEZSG3Q677X8C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 13.10.2011

Nichtannahmebeschluss: Senatsurteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung gebietet keine sofortige Entlassung von Straftätern, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auf § 66 StGB beruht - hier: keine Grundrechtsverletzung durch Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung anstelle einer Erledigterklärung - Angemessenheit einer Frist von fünf Monaten für Entlassungsvorbereitung bei Freiheitsentzug von insgesamt acht Jahren

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