Aktenzeichen 2 BvR 2630/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190529.2bvr263018
RCN:
RCN33RHH2SW38K5ZSS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 29.05.2019

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als tatbestandliche, aber gem § 46 Abs 4 S 2 OWiG gerechtfertigte Körperverletzung - Berücksichtigung eines nach der Tat normierten Rechtfertigungsgrundes (hier: § 46 OWiG nF) gem § 2 Abs 3 StGB im Klageerzwingungsverfahren wegen eines Amtsdelikts

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 2630/18
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2630/18, 29.05.2019.
Az. 3 Ws 51/18
OLG Bamberg, 3 Ws 51/18, 19.11.2018.
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