Aktenzeichen V ZR 142/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2012

Internationales Gesellschaftsrecht: Anwendbares Recht für die Rechtsscheinhaftung einer brasilianischen Gesellschaft bei Überschreitung der Vertretungsbefugnis durch eines ihrer Organe bei einem Distanzgeschäft

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