Aktenzeichen III ZR 252/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2012

Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des Wertersatzes für die empfangenen Dienste des Unternehmers; Beratungspflichtverletzung; Kündigung des vermittelten Versicherungsvertrags

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