Aktenzeichen VIII ZR 48/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:300920UVIIIZR48.18.0
RCN:
RCN2ZGFA9XVRVKSHZB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.09.2020

Kraftfahrzeug-Leasingvertrag: Pflicht des Leasinggebers zur Verwendung der ihm aus einem Schadensfall zustehenden Versicherungsentschädigung für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs; Anrechnung des von dem Haftpflichtversicherer erhaltenen Minderwertausgleichs auf den Restwertausgleichsanspruch des Leasinggebers

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 48/18
Bundesgerichtshof, VIII ZR 48/18, 30.09.2020.
Az. 15 U 9/17
Oberlandesgericht Köln, 15 U 9/17, 21.12.2017.
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