Aktenzeichen 2 OLG 8 Ss 289/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN2XDFW4LBX4Y8XX8

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 10.08.2016

Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

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