Aktenzeichen VI ZR 197/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.04.2014

Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild: Unterlassungsanspruch, Entschädigungsanspruch und Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen der ungenehmigten Veröffentlichung eines Fotos von einem Mieterfest in einer Informationsbroschüre einer Wohnungsbaugenossenschaft

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