Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (hier: ca 20 Jahre) verletzt Betroffenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz - mehrmalige Aussetzung des Ausgangsverfahrens gem § 148 ZPO jeweils ermessensfehlerhaft - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Abschluss des Ausgangsverfahrens - Gegenstandswertfestsetzung
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