Aktenzeichen 2 BvR 1464/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120305.2bvr146411
RCN:
RCN2VMFWUNJ9VCV9GH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.03.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist – zu der die Strafgerichte treffenden Dokumentationspflicht

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