Aktenzeichen 1 StR 247/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180820B1STR247.20.0
RCN:
RCN2UYLCEWJ3NRDFX8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.08.2020

Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen des Besitzes bei bloßem Eigenkonsum

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