Aktenzeichen 6 StR 606/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:230322B6STR606.21.0
RCN:
RCN2TN58FT5UXGPZ7Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2022

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Feststellungen zum Vorliegen schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Heranziehung früherer Taten bei der Gefährlichkeitsprognose

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