Aktenzeichen 5 StR 52/11

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RCN2SVBV2WRM9APHY8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.06.2011

(Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB)

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