Aktenzeichen 1 StR 179/11

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RCN:
RCN2SQBGSFCYLVG6S4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.05.2011

Versuchter Totschlag: Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei barfuß ausgeführten Fußtritten gegen den Kopf des Opfers ohne erhebliche Verletzungsfolgen

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