Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.10.2014
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf sog. Schrottimmobilien: Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem Vermögensschaden und dem Gegenstand der Täuschung; Ermittlung des Vermögensschadens beim finanzierten Grundstückskauf durch bereits verschuldete Kunden