Aktenzeichen III ZR 151/12

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RCN:
RCN2RJMBGU9RL9K7S6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.11.2012

Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten einer Veterinärbehörde im Zusammenhang mit BSE-Tests an Rindern zugunsten der Erwerber von Schlachtprodukten; Schaffung eines Vertrauenstatbestandes gegenüber dem Empfängerbetrieb durch Ergebnismitteilung im Zusammenhang mit der Freigabe der Tierprodukte

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