Aktenzeichen GSSt 3/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:240717BGSST3.17.0
RCN:
RCN2NYRDJAC3MX9RZZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.07.2017

Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit trotz fehlender Feststellung der Risikoerhöhung im Einzelfall

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