Aktenzeichen VIII ZR 83/10

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RCN2NB79PPUXBMM2DZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.09.2010

Beschränkung der Revisionszulassung im Mietrechtsstreit und Frage des Rechtsmissbrauchs bei der Mietvertragskündigung gegenüber Mitmietern als Zulassungsgrund zur Fortbildung des Rechts

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