Aktenzeichen 2 BvR 2026/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180124.2bvr202617
RCN:
RCN2NALTNCHPLDALDT

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.01.2018

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Tatsachenvortrag einer Prozesspartei (hier: zur Lage anerkannt Schutzberechtigter in Bulgarien) - Gegenstandswertfestsetzung

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 18.10.2017

Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien

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