Vertragsärztliche Versorgung - umsatzmäßig unterdurchschnittliche Praxis - Fallzahlerhöhung - Durchschnittsumsatz der Arztgruppe - völlige Freistellung von der Wachstumsbegrenzung - Möglichkeit zur Steigerung der Fallzahl - Berücksichtigung anstelle eines Fallzahlzuwachses (oder zumindest gleichberechtigt daneben) auch von Fallwertsteigerungen - Verpflichtung nur in besonderen Fallkonstellationen
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