Aktenzeichen 4 StR 89/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:250522B4STR89.22.0
RCN:
RCN2MQE86UQZ52PLE9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.05.2022

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der Tatertragseinziehung

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