Aktenzeichen 5 C 6/11

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RCN2MBCWKPGJ867SCC

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 19.10.2011

Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger; gleichartige Leistungspflichten; Auslegung der gesetzlichen Vorrang- und Nachrangregelung

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