Aktenzeichen V ZR 195/11

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ECLI:
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RCN:
RCN2M98QVSNBCG532S

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.06.2012

Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden Wohnung: Anspruch auf Verbesserung des Trittschallschutzes nach Austausch des Fußbodenbelages

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