Aktenzeichen V ZR 284/14

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RCN:
RCN2M4HCS4F7JVZCM2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.11.2015

Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums: Erstmalige Herstellung einer Kellerinnenwand zur Abgrenzung von im Sondereigentum stehenden Kellerräumen; Anspruchsausschluss nach Treu und Glauben; Veräußerung des Wohnungeigentums und Beschränkung der Auflassung nach den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen

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