Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.11.2015
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums: Erstmalige Herstellung einer Kellerinnenwand zur Abgrenzung von im Sondereigentum stehenden Kellerräumen; Anspruchsausschluss nach Treu und Glauben; Veräußerung des Wohnungeigentums und Beschränkung der Auflassung nach den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen