Aktenzeichen VIII ZR 330/11

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 26.09.2012

Wohnraummietvertrag: Berechtigtes Interesse des in demselben Haus wohnenden Vermieters an einer Kündigung wegen beabsichtigter Nutzung der Wohnung als Rechtsanwaltskanzlei

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