Aktenzeichen XII ZB 501/11

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RCN:
RCN2KLDXB6Q4MM8FHL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.01.2012

Absehen vom Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Ausgleichs "einzelner Anrechte" auf "Anrechte gleicher Art"

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