Aktenzeichen RN 5 S 22.1333

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RCN2JAU4A4NL5GPF4B

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VG Regensburg: Entscheidung vom 15.11.2022

Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle, Mindestabstandsregelung zu Schulen, Unions- und Verfassungsrechtskonformität der Mindestabstandsregelung, Verhältnismäßigkeit, Kohärenzgebot, Zwangsgeldandrohungen

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