Aktenzeichen 2 StR 524/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.02.2010

Strafverfahren: Aufnahme der Feststellung über die Nichtanordnung des Verfalls wegen entgegenstehender Verletztenansprüche in die Urteilsformel; Revision als statthaftes Rechtsmittel bei Entscheidung durch Beschluss

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