Markenbeschwerdeverfahren – "MEHIBIN/MEDIBIN" – Einrede mangelnder Benutzung – abweichende Benutzungsform – Glaubhaftmachung – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und Warenähnlichkeit – teilweise unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr
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