Aktenzeichen 4 StR 463/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:280319U4STR463.18.0
RCN:
RCN2DZ5YA4PY8ZGP5D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.03.2019

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mit sich Führen eines nicht verbotenen Springmessers

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